Das Finanzamt 16866 Kyritz hat am 11. September 2012 bescheinigt, dass die Körperschaft "APROTO - Aktionen und Projekte pro Toleranz e.V." ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient und zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehört.
APROTO ist damit berechtigt, für Spenden, die der Körperschaft zur Verwendung für die Vereinszwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.